Beratung & Buchhaltung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Beratung & Buchhaltung GmbH, Berliner Platz 8, 70174 Stuttgart (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs- und Buchhaltungsdienstleistungen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, etwaigen Anlagen hierzu und diesen AGB.

3.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Auftragnehmers.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

4.2 Der Auftraggeber hat insbesondere alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, sodass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen mitzuteilen und den Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im Einzelfall vereinbart.

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Abschluss des Auftrags. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.4 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

7. Kündigung

7.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

8.1 Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf.

8.2 Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: Mai 2023

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